Normen und Richtlinien
Für private oder gewerbliche Betreiber von automatischen Türen sind die DIN EN 16005, DIN 18650-1/2 und die technischen Regeln für Arbeitsstätten - Türen und Tore ASR A1.7 die relevantesten Richtlinien.
Sie regeln die sicherheitstechnischen Anforderungen und Vorgaben kraftbetätigter oder automatischer Türen (Drehflügeltüren, Schiebetüren, Karusselltüren).
DIN 18650 1/2
Gemäß DIN EN 16005, DIN 18650 und ASR A1.7 müssen kraftbetätigte / automatische Türen einer sicherheitstechnischen Prüfung durch einen Sachkundigen vor der ersten Inbetriebnahme sowie mindestens einmal jährlich unterzogen werden.
Neben der sicherheitstechnischen Prüfung ist die regelmäßige Wartung kraftbetätigter Türen gemäß den Herstellerangaben vorzunehmen mindestens aber 1x jährlich. Durch die Einhaltung dieser Intervalle sind Sie rechtlich auf der „sicheren Seite“, auch Mängel werden so frühzeitig erkannt und ein störungsfreier Betrieb ihrer Türanlage kann gewährleistet werden.
Teil 1: Produktanforderungen und Prüfverfahren
Teil 2: Sicherheit an automatischen Türsystemen
Die Norm legt Anforderungen an den Aufbau der Anlage, die Kennzeichnung und Inbetriebnahme und die Kontrolle und Prüfung von kompletten automatischen Türsystemen in Fußgängerbereichen fest.
Automatische Türsysteme können in Eingangs- und Innenbereichen, Fluchtwegen und Notausgängen sowie als Rauchschutz- und Feuerschutztüren verwendet werden.
Die vorliegende Europäische Norm legt Anforderungen an die Gestaltung sowie Prüfverfahren für kraftbetätigte Innen- und Außentüren fest.
Sie deckt die Nutzungssicherheit an kraftbetätigten Türen ab, die für den üblichen Zugang sowie in Fluchtwegen und als Feuer- und/oder Rauchschutztüren eingesetzt werden.
Die abgedeckten Türbauarten umfassen kraftbetätigte Schiebe-, Dreh- und Karusselltüren, einschließlich Türen mit Masseausgleich und Falttüren mit einem horizontal bewegten Flügel. Kraftbetätigte Schlupftüren, die Teil anderer Türen sind und deren bestimmungsgemäßer Hauptverwendungszweck darin besteht, einen sicheren Zugang für Personen zu bieten, werden durch den Anwendungsbereich dieser Norm abgedeckt.
Die vorliegende Europäische Norm behandelt alle für kraftbetätigte Türen relevanten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse für den Fall, dass die Türen bestimmungsgemäß sowie durch den Hersteller vorhersehbaren Fehlanwendungsbedingungen benutzt werden.
Diese Richtlinie enthält die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Herstellung und Prüfung von elektromechanischen, hydraulisch oder pneumatisch angetriebenen automatischen Schiebetüren in Rettungswegen.
Definiert deren Ausführung und Ausstattung im Bezug auf Redundanz, Break – Out, Einfehlersicherheit und Impulsgabe.
Diese Richtlinien enthalten die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Herstellung und Prüfung von elektrischen Verriegelungssystemen für Türen in Rettungswegen.
Bezüglich der in dieser Richtlinie genannten Normen, anderen Unterlagen und technischen Anforderungen, die sich auf Bauprodukte oder Prüfverfahren beziehen, gilt, dass auf Produkte/Prüfverfahren Produkte bzw. Prüfverfahren angewendet werden dürfen, die Normen oder sonstigen Bestimmungen und/oder technischen Vorschriften anderer Mitgliedstaaten der EU oder anderer Vertragsstaaten des EWR entsprechen, sofern das geforderte Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.
